Die neue Corona-Schutzverordnung lässt aktuell Ausnahmen neben der grundsätzlich anwendbaren 2Gplus-Regel zu:
• Die zusätzliche Testpflicht (2G+) entfällt für Personen, die neben der vollständigen Grundimmunisierung „geboostert“ oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
• Achtung: Mit in Kraft treten der neuen Regelung können Mitglieder und Kunden, die noch nicht „geboostert“ sind (die Grundimmunisierung muss jedoch vorliegen), ab sofort bei uns vor Ort im Sportpark Enger eigenständig einen zugelassenen Schnelltest vor den Augen unseres geschulten Personals durchführen. Der Selbsttest berechtigt nur zur Nutzung der Angebote im Sportpark Enger. Ein Testnachweis wird nicht ausgestellt. Der zugelassene Selbsttest kann mitgebracht werden oder für 2,00 Euro/Test bei uns erworben werden.
• Schüler/innen bis einschl. 15 Jahre zählen durch die Schülertestungen als getestet. Schüler ab 16 Jahre legen als Nachweis bitte entsprechend einen Schülerausweis vor.
• Kindergeburtstage: Hier gelten die Schülertestungen. Kinder unter 6 Jahre werden mit getesteten Personen gleichgesetzt und benötigen keinen weiteren Testnachweis

Mittwoch, 12 Januar 2022
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